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Liebe ärztliche Kolleginnen und Kollegen, liebe mögliche Unterstützer dieses Aufrufs!
Französische Ärztinnen und Ärzte haben sich – angesichts eines aktuellen Strafprozesses gegen eine Kollegin – in einer mutigen Unterschriftenaktion dazu bekannt, in einer Grauzone selbst schon so genannte aktive Sterbehilfe geleistet zu haben. Sie haben sich dagegen gewehrt, dass eine Haftstrafe wegen Mordes droht, wenn aus humanitären Gewissensgründen der Sterbeprozess eines schwerstleidenden, irreversibel todkranken Patienten auf dessen eindringlichen Wunsch hin ärztlicherseits auch nur geringfügig verkürzt wird.
In unserem Land, in welchem zwar die Freitodhilfe prinzipiell nicht verboten ist, herrschen vielerorts ähnliche unhaltbar gewordene und paradoxe Verhältnisse. Funktionäre und Vertreter aus Politik, den Kirchen und der verfassten Ärzteschaft wollen wegen eines von ihnen befürchteten vermeintlichen „Dammbruchs“ jede Form von Sterbehilfe rigoros verhindert, tabuisiert und bestraft sehen:
Rigorosen Sterbehilfe-Gegnern zufolge soll auch über einem heute schon möglichen assistierten Suizid, der ja die freiverantwortliche Tatherrschaft des Patienten voraussetzt, das strafrechtliche Damoklesschwert einer „Tötung durch Unterlassen“ gemäß ärztlicher Garantenpflicht bestehen bleiben – statt eine ärztliche, ggf. palliative Begleitung bis zum Tod zu ermöglichen.
Rigorosen Sterbehilfe-Gegnern zufolge soll die Reichweite von Patientenverfügungen auf ein Mindestmaß eingeschränkt werden – statt, wie es die überwältigende Mehrheit unserer Bevölkerung in Übereinstimmung mit allen namhaften juristischen Experten fordert, umgekehrt das Selbstbestimmungsrecht zumindest zum Behandlungsverzicht bzw. zur so genannten „passiven Sterbehilfe“ zu garantieren.
Wir fragen: Wo soll das noch enden? Sollen wir als Ärzte vom deutschen Staat genötigt werden, einen Patienten auch gegen seinen in einer Verfügung erklärten Willen oder sein nachvollziehbares Todesbegehren zwangsweise zu behandeln? Soll für uns als (potentielle) Patienten eine selbstverantwortliche Vorsorge für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit ad absurdum geführt werden?
Wir fordern in Deutschland nicht die Freigabe der Tötung auf Verlangen bzw. der direkten aktiven Sterbehilfe. Wir bekennen uns jedoch zu der empirisch nachweisbaren Tatsache, dass Leidlinderung, Schmerztherapie, Sterbehilfe und -begleitung als ärztliche Aufgaben nicht schematisch voneinander abzugrenzen, sondern ineinander verwoben sind. Dabei ist Sterbehilfe nach Meinung von namhaften Ethikern, Ärzten (Klinikern und freiberuflich Tätigen), Juristen (Richtern, Bundesrichtern, Anwälten) und auch Theologen mit dem ärztlichen Ethos vereinbar und kann moralisch und ethisch darüber hinaus geboten sein.
Bitte unterstützen Sie, dass Sterbehilfe aus ärztlichen Gewissensgründen nicht länger verteufelt werden darf und soll.
Sie können Ihre Solidarität bekunden und diesen Aufruf unterschreiben, wenn Sie seinen Inhalt im Grundsatz teilen.
Ihre Solidarität ist ein Votum, dass wir unsere Patienten, die sich in verzweifelter Lage vertrauensvoll an uns wenden, am Ende nicht im Stich lassen dürfen – innerhalb und außerhalb palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen.
Lassen Sie uns ein Zeichen setzen gegen Kriminalisierung, staatlich verordnete Entmündigung und Überreglementierung, wenn es sich um einzelfallbezogenes, gemäß dem Patientenwillen ethisch verantwortbares ärztliches Tun oder Unterlassen handelt.
Dieser Aufruf ist unabhängig von Verbänden, Organisationen oder sonstigen Zugehörigkeiten entstanden. Er richtet sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte sowie an professionell Pflegende – aber da er jetzt öffentlich ist, auch an Einzelpersönlichkeiten und Vertreter aller Organisationen und Verbände, die ihn unterstützen möchten.
Unabhängig davon schlagen einige der Unterzeichner inzwischen diesen Gesetzentwurf 2011 vor.
Zwanzig Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner:
(Stand: 20.03.2007)
Uwe-Christian Arnold, Arzt, Urologe, Berlin
Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Ethiker, Universitätsprofessor Düsseldorf
Dr. phil. Edgar Dahl, Bioethiker, Universität Giessen
Antje Fuhrmann-Simon, Deutschlandradio Kultur
Prof. Dr. med. Bodo Hoffmeister, Universitätsprofessor Berlin
Prof. Dr. med. Arne A. Kollwitz, Urologe, ehem. Chefarzt Berlin
Michael Lesch, Schauspieler, Köln
Dr. med. Anton Mayr, Chefarzt, Onkologe, Berlin
Winfried Mielenz, Dipl. Krankenpfleger, Berlin
Prof. Dr. med. Volker Misgeld, Dermatologe, Berlin
Leon Münster, Arzt, Berlin
Gita Neumann, Dipl. Psychologin, Ethikerin, Berlin
Prof. Dr. phil. Frank-Reiner Rupprecht, Berlin
Prof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert, Medizinethikerin, Universitätsprofessorin Münster
Jürgen Simon, Arzt, Urologe, Berlin
PD Dr. med. Johann F. Spittler, Psychiater, Datteln
PD Dr. med. Meinolfus W. M. Strätling, Arzt, Medizinethiker, Lübeck
Dr. med. Horst v. Stuckrad, Arzt, Abensberg
Dr. med. Martin Talke, Orthopäde, Rheumatologe, Berlin
Dr. phil. Christine Weinhold, Krankenschwester, Berlin Klicken Sie hier um diesen Aufruf auch zu unterzeichnen ... |